Zuständig sind die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier.

Bitte reicht mit eurem Antrag immer die Original-Geburtsurkunde (Exemplar „für Elterngeld“) eures Kindes ein. Sofern du vor der Geburt eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt hast, fügt auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei. Wenn du Mutterschaftsgeld erhältst, benötigt die Elterngeldstelle auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.

Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Rückwirkend kann Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt werden. Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem der Antrag bei der Stadt / Kreis / Elterngeldstelle eingegangen ist.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das vor der Geburt erzielt wurde.
Einmal-, Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen, werden bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens nicht berücksichtigt.
Wenn du vor der Geburt erwerbstätig, aber nicht selbständig tätig warst, zählt für das Elterngeld das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt (bzw. vor Beginn des Mutterschutzes). Warst du dagegen (auch) selbständig tätig, zählt bei der Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt des Kindes geendet hat. Als Nachweis dient in diesem Fall der entsprechende Steuerbescheid.

Ja, jedoch maximal 32 Wochenstunden und es wird jeder Hinzuverdienst an das Elterngeld angerechnet.
Um einen frühen Berufseinstieg für Eltern zu fördern, wurde das Elterngeld Plus eingeführt (ab dem 1. Juli 2015). Es ermöglicht es, den Bezug des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate auszudehnen, da sich durch eine Teilzeitbeschäftigung das Elterngeld reduziert (Anrechnung). Als Ausgleich steht nun ein längerer Bezugszeitraum zur Verfügung.

Das Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges wird ebenso angerechnet, wie mögliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Auch so genannte Entgeltersatzleistungen, die du eventuell erhältst, werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld).

Für Monate, in denen du Teilzeiteinkommen bezogen hat, und statt des Basis-Elterngeld das ElterngeldPlus wählst, musst du dagegen deutlich weniger von diesem Einkommen auf das Elterngeld anrechnen lassen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld Plus.

Seit dem 01.07.2015 gibt es neben dem bekannten Basiselterngeld eine zweite Bezugsvariante: Das ElterngeldPlus.
Das ElterngeldPlus streckt den Bezugszeitraum auf die doppelte Dauer. Sprich: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlusmonate. Somit erhaltet ihr ohne Zuverdienst genau die Hälfte des Basiselterngeldes.
Die Bezugsvariante ElterngeldPlus lohnt sich vor allem für Elternteile, die während des Bezuges ein Erwerbseinkommen erziehlen, da die Anrechnung nicht so hoch ausfällt, wie beim Basiselterngeld.

Nein, Elternteile, die kein Einkommen vor der Geburt erzielt haben bekommen den Mindestsatz von 300€ Basiselterngeld oder 150€ ElterngeldPlus.

Mütter oder Väter, die als alleinerziehend gelten, haben sowohl Anspruch auf die Partnermonate, als auch auf die Partnerschaftsbonusmonate unter den gleichen Vorraussetzungen, die für Paare gelten.

Nein. Die Bezugsvarianten können miteinander kombiniert werden und sogar während des Bezuges geändert werden.

Die Elterngeld-Engel helfen euch dabei, möglichst viel Geld zu erhalten. Dazu berechnen wir euren voraussichtlichen Anspruch und geben euch konkrete Hinweise, wie ihr die Höhe eures Bezuges optimieren können und wie ihr Stolperfallen umgeht.

Meldet euch gerne dafür zum nächsten Online-Infoabend an.

Hier findet Du die wichtigsten Checklisten:

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Setzt euch dazu gerne mit uns in Verbindung! Unsere Experten stehen euch jederzeit zur Verfügung.

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