Überblick und wichtige Infos rund ums Elterngeld
- Mindestens 300€ – max. 1.800€ monatlich.
- Es gibt 3 Elterngeld-Modelle „Basis, Plus und den Partnerschafts-Bonus“
- Elterngeld berechnet sich aus eurem Durchschnitts-Nettogehalt der letzten 12 Monate.
- Ihr könnt eine individuelle Aufteilung der Elterngeld-Monate zwischen Mutter und Vater gestalten.
- Tipp: Durch einen Steuerklassenwechsel könnt ihr mehr Elterngeld bekommen. Vorher bitte unbedingt persönlich prüfen lassen.
- Der Elterngeld-Antrag kann erst ab Geburt gestellt werden und max. 3 Monate rückwirkend – sonst verschenkt ihr Geld.
- Elterngeld wird erst ausbezahlt – wenn euer Antrag vollständig und korrekt ist, und ihr einen Bescheid erhaltet.
- Tipp: Wir unterstützen euch dabei: dass ihr schnellstmöglich und sicher euer Elterngeld bekommt. Nutzt dafür unsere persönliche Beratung (Paket „Optimal“ und „rundum sorglos“).


Worauf du achten solltest!
- Das Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, da dem Antrag u.a. die Geburtsurkunde beigelegt müssen. Sowohl bei der Elternzeit, als auch beim Elterngeld sprechen wir immer von Lebensmonaten des Kindes und nicht von Kalendermonaten.
Wird dein Kind also am 15. eines Monats geboren, gilt der Anspruch immer vom 15. bis zum 14. des Folgemonats. - Ein Antrag auf Elterngeld muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Ein Anspruch gilt nur 3 Monate rückwirkend.
Stelle deinen Antrag also rechtzeitig! - Wer im Vorjahr der Geburt als Paargemeinschaft mehr als 300.000€ oder als Alleinerziehende/r mehr als 250.000€ verdient hat, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
- Während des Elterngeldbezuges kannst du in Teilzeit arbeiten gehen und Erwerbseinkommen erzielen. Die Arbeitszeit darf dabei 32 Stunden die Woche nicht überschreiten. Aber Vorsicht: Jeder Hinzuverdienst wird angerechnet! Prüfe genau, wie sich ein möglicher Zuverdienst auf dein Elterngeld auswirkt.